Der Gesetzgeber hat es nach 3 Jahren bemerkt und ist dabei, eine Besteuerungslücke zu schließen. Bis zum 26. Oktober 2012 ist es aber noch möglich, sie zu nutzen: es geht um die so genannte "Cash G
Schenkungsteuer vs. Erbschaftsteuer
Die Schenkungsteuer ist im Erbschaftsteuergesetz mitgeregelt, es gelten also im wesentlichen die gleichen Rahmenbedingungen, z.B. Freibeträge, Bewertungsfragen usw.
Freibeträge
Zunächst gilt: je näher Schenker und Beschenkter miteinander verwandt sind, desto höher sind die Steuerfreibeträge. Die Steuerfreibeträge gelten für alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren, d.h.
sie können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Ein kurzer Überblick:
Schenkungen von Eltern an Kinder: 400.000 Euro (pro Elternteil und Kind!)
Schenkungen Ehegatten untereinander: 500.000 Euro
Schenkungen von Großeltern an Enkel: 200.000 Euro (wenn Eltern der Enkel noch leben, ansonsten 400.000 Euro)
Schenkungen an nicht verwandte andere Personen: 20.000 Euro ("Jedermannfreibetrag")
Zusatzfreibetrag im Todesfall: Ehegatten erhalten einen besonderen Freibetrag von 256.000 Euro, Kinder bis 27 Jahre erhalten zusätzlich zwischen 52.000 und 10.300 Euro
Daneben gibt es einige besondere sachliche Steuerbefreiungen, z.B. für Hausrat, Kunstgegenstände und Grundstücke, v.a. das Familienheim
Hintergrund der Cash GmbH: Steuerbefreiung als Betriebsvermögen
Betriebsvermögen ist in Erbschaft- und Schenkungsteuer besonders begünstigt, da damit Arbeitsplätze erhalten werden sollen. Diese Begünstigungen greifen auch dann, wenn die anderen
Steuerfreibeträge schon ausgenutzt wurden oder die Freibeträge überschritten werden.
Steuerlich zählt das Vermögen, das eine GmbH hält, aber automatisch als Betriebsvermögen, denn eine GmbH hat als reine juristische Person keinen Privatbereich.
Daraus folgt: zur Übergabe von großen Barvermögen kann eine GmbH verwendet werden. Der Vorteil: die GmbH kann auch nur für diesen Zweck gegründet werden, eben eine "Cash GmbH". Die Höhe des übergehenden Vermögens spielt keine Rolle.
Gesetzgeber kippt Cash GmbH ab 27.10.2012 (Jahressteuergesetz 2013)
Anfangs war das Modell "Cash GmbH" noch umstritten. Zwischenzeitlich ist es allerdings als zulässig anerkannt, obwohl es sich dabei klar um eine Steuerlücke handelt. Der Gesetzgeber hat deshalb
im Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) den entsprechenden Paragraph im Erbschaftsteuergesetz geändert. Nach vsl. neuem Recht sind Geldbestände u.ä. nur noch bis zu 10 % des Vermögens einer GmbH
steuerbefreit.
Bis zum 26.10.2012 kann das Modell aber noch genutzt werden!
Anm.: Diesen Artikel und weitere Themen aus Steuern & Recht finden Sie auch in unserem Blog auf eSteuerPartner.de