Vermögensnachfolge bei Grundstücken: Steuerwerte "springen" alle 2 Jahre


Warum alle zwei Jahre ein idealer Zeitpunkt für Grundstücksübertragungen kommt...

Es hat sich herumgesprochen: die Grundstückspreise steigen. Während die Preise in den letzten Jahren rapide gestiegen sind, v.a. in und in der Nähe von Ballungsräumen, zeigt aber die Statistik, dass Grundstückspreise jedenfalls über längere Zeiträume praktisch immer (stärker als die Inflation) ansteigen. 

Wohnbaulandpreise München 2000 - 2019
Quelle: Grundstücksmarktbericht für München 2019, Gutachterausschuss München

 

Die Bodenpreise schlagen in die Grundstücksbewertung durch:

Basiswert in der steuerlichen Grundstücksbewertung ist praktisch immer der sog. Bodenrichtwert. Dabei geht es jeweils um den Wert, der zum Schenkungs-/Erbzeitpunkt von den Gutachterausschüssen "zuletzt zu ermitteln war" (§ 179 S. 3 Bewertungsgesetz, BewG).

 

Das überraschende: diese Werte werden regelmäßig nur alle 2 Jahre auf den Stichtag 31.12. ermittelt (zuletzt: 31.12.2018, als nächstes: 31.12.2020) und werden dann unverändert bis zum nächsten Stichtag bei der steuerlichen Bewertung angewandt.

 

Das bedeutet: eine Übertragung z.B. gerade noch im Dezember 2020 wird im Steuerwert mit dem alten Bodenrichtwert aus dem Jahr 2018 bewertet! Eine Übertragung z.B. am 2.1.2021 dagegen bekommt steuerlich schon den neuen Bodenrichtwert zum 31.12.2020 - Unterschiede in den letzten Jahren: zwischen 15 und 30%. Wichtig: der konkrete Effekt ist vom Grundstück abhängig, besonders ausgeprägt ist er allerdings bei Einfamilien-/Zweifamilienhäusern.


Daher gilt: "Geben Sie mit warmer Hand, nicht erst mit kalter Hand!" - bedeutet: je nach konkreter familiärer Lage möglichst frühzeitig die jeweils aktuelle Grundstücksbewertung nutzen und in die nächste (oder auch übernächste/Enkel!) Generation übertragen. Neben der Ausnutzung von Freibeträgen in der Schenkungsteuer (z.B. pro Elternteil pro Kind 400.000 Euro, pro Großelternteil pro Enkel: 200.000 Euro) gibt es einige Gestaltungen, um sich die Bewertung "per heute" auch teilweise in Zukunft zu sichern - wir beraten Sie gerne.

 

Hier finden Sie noch einige Hinweise zur Gestaltung einer solchen Übertragung im Wege der "vorweggenommenen Erbfolge".

 

Sie finden unseren Beratungsprozess hier.

 

Bei Interesse: in diesem Artikel ist der Verlauf der Grundstückspreise (München) 1974 bis 2000 dargestellt.

Das können wir für Sie tun:  

  • Wir beraten Sie umfassend im Erbrecht/Erbschaftsteuer zu allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • Steuerliche Optimierung und Vermögensnachfolgegestaltungen
  • Ausnutzung von Steuerfreibeträgen
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. Erbscheinsbeantragung, Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
  • Prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Erbschaftsteuerliche Optimierung und Fertigung der Erbschaftsteuererklärungen
  • Special: Steuerliche Bewertung von Vermögen, inbesondere Grundstücken und Betriebsvermögen (für Schenkungsteuerplanungen oder in Erbfällen für Erbschaftsteuererklärung) - RA/StB Harald Zankl ist zugleich Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken (DEKRA D1)

 

Unser Ziel: Generationen verbinden – Steuern und Recht optimieren!

Ihre Partner bei der Abwicklung von Nachlassfällen mit Amtsgericht, Finanzamt und Miterben und in der Vermögensnachfolge:

 

Harald Zankl

Rechtsanwalt und Steuerberater

Frank Wehr

Steuerberater

 



Vestigia - die Marke des Nachfolgebereichs der Wehr Zankl Partnerschaft (wzk partner.)

 

Die Kanzlei wzk partner. wurde vom Handelsblatt ausgezeichnet als:

TOP-STEUERBERATER 2016-2020

Quelle: Handelsblatt 2/2016, 3/2017   3/2018 4/2019 4/2020



 Einen Gesamtüberblick über unsere Leistungen finden Sie auf unserer Hauptseite www.wzk-partner.de

 

 

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