Auf unserer Seite finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Themengebieten in der Erbschaftsteuer. Steuerlich gibt grundsätzlich das Zivilrecht (also das Erbrecht) die Marschrichtung vor. Das Steuerrecht ist allerdings nicht zwingend an das Zivilrecht gebunden, sondern folgt der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 39 AO) und kann sozusagen dem "wahren" Willen folgen. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in München, aber gerne auch bundesweit, zu allen steuerlichen Fragen. Nachfolgend einige wichtige Hinweise:
Das können wir für Sie tun:
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