Ohne Ausschlagung erfolgt automatische Annahme
im Ausland ist das zum Teil anders, aber in Deutschland ist im Gesetz festgehalten: wer nicht ausschlägt, nimmt automatisch das Erbe an. Das bedeutet: erhalten Sie eine Nachricht vom Amtsgericht zur Testamentseröffnung, müssen Sie genau prüfen. Nur mit einer Ausschlagungserklärung können Sie sich sicher vom Erbe lösen!
Frist: 6 Wochen
Es läuft ab Kenntnis der (noch vorübergehenden) Stellung als Erbe eine Frist von 6 Wochen. In dieser Zeit können Sie nur beim Notar oder vor Ort beim zuständigen Nachlassgericht die Ausschlagung erklären. Die Frist beginnt normalerweise, wenn Sie vom Nachlassgericht ein Schreiben über die Testamentseröffnung erhalten. Achtung: Gibt es kein Testament, kann die Frist auch bereits dadurch beginnen, dass Sie von dem Todesfall erfahren!
Wann lohnt sich eine Ausschlagung?
Eine Ausschlagung lohnt sich vor allem, wenn Sie bereits sicher wissen, dass der Nachlass überschuldet ist. Auch Ehegatten müssen prüfen: gibt es einen sehr hohen rechnerischen Zugewinnausgleich, kann für den überlebenden Ehegatten eine Ausschlagung sinnvoll sein.
Der Nachlass war überschuldet, ich habe bislang nicht ausgeschlagen - und jetzt?
Die automatische Annahme kann möglicherweise noch angefochten werden, wenn Sie sich über die Schulden des Nachlasses geirrt haben - eine nicht ganz einfache Darstellung. Daneben gibt es aber noch einige weitere Möglichkeiten, die Haftung für Schulden zu beschränken, z.B. Nachlassverwaltung und ggf. - insolvenz zu beantragen.
Was passiert nach der Ausschlagung?
Der Ausschlagende wird aus der Erbfolge gestrichen. Bei einem Testament ist dann oft eine Auslegung notwendig, wer dann erben soll. Ist ein Ersatzerbe benannt, so erbt dieser. Bei gesetzlicher Erbfolge (ohne Testament) gilt: es wird so getan, als sei der Ausschlagende bereits vor dem Erbfall verstorben. Das Erbe wird dann sozusagen nach allgemeinen Regeln weitergereicht.
Steuerlich: Ausschlagung gegen Abfindung kann sinnvoll sein
Das Tool "Ausschlagung gegen Abfindung" wird in der Praxis häufig verwendet. Man kann mit dieser Art Ausschlagung die Erbmasse nochmals etwas steuern. Beispiel: es gibt ein altes Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben eingesetzt und die Kinder enterbt haben (klassisches Berliner Testament). Mit der Ausschlagung gegen Abfindung (des Ehegatten) kann - wenn es steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll ist - der Nachlass noch in Richtung der Kinder umgelenkt werden. Der Ehegatte bekommt dann als Ausgleich einen vorab berechneten Geldbetrag.
Das können wir für Sie tun:
Wir sind Ihre ErbRechtsPartner
Seit mehreren Jahren sind wir u.a. in den Bereichen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisiert und beraten Sie umfassend. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Seite und arbeiten gegebenenfalls auch mit Fachanwälten und spezialisierten Rechtsanwälten anderer Rechtsgebiete zusammen.
Unser Ziel: Generationen verbinden – Steuern und Recht optimieren!
Haftungsausschluss
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