Die Zeit drängt II: Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Verfahren die Ansicht vertreten, dass der Gesetzgeber Betriebsvermögen zu stark begünstigt. Am 27.09.2012 hat der BFH daher den Fall dem Bundesverfas

Hintergrund der Entscheidung: Steuerbefreiung von Betriebsvermögen
Betriebsvermögen ist in der Erbschaft- und Schenkungsteuer besonders begünstigt, da damit Arbeitsplätze erhalten werden sollen. Diese Begünstigungen greifen auch dann, wenn die anderen Steuerfreibeträge schon ausgenutzt wurden oder die Freibeträge überschritten werden.

 

Steuerlich z.B. zählt das Vermögen, das eine GmbH hält, automatisch als Betriebsvermögen, denn eine GmbH hat als reine juristische Person keinen Privatbereich (Nutzung als Cash GmbH möglich). Betriebsvermögen kann derzeit zwischen 85 % und 100 % steuerfrei übertragen werden, wenn einige Rahmenbedingungen im Einzelfall beachtet werden.

 

Solche Bedingungen sind z.B. Haltefristen (5 bis 7 Jahre) und Verbot von Mitarbeiterentlassungen (sog. Lohnsummenklausel oder Arbeitsplatzklausel). Es darf außerdem nicht zuviel betriebsfremdes Vermögen mit übertragen werden (sog. Verwaltungsvermögenstest).

 

Mehr Informationen zu den Freibeträgen und zur Cash GmbH finden Sie im Blog-Beitrag Die Zeit drängt: bis 26. Oktober 2012 letztmals Schenkungsteuer mit der Cash GmbH sparen.



Steuerberater.Buchhaltung.Online.

 

 

Verfassungswidrigkeit des Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes
Der BFH und das BVerfG hatten das Gesetz schon mehrmals zur Entscheidung vorliegen, es wurde dann auch regelmäßig geändert. Nun steht es wieder auf dem Prüfstand.

 

Nach der Pressemitteilung des BFH Nr. 69 vom 10.10.2012 geht es im aktuellen Verfahren v.a. darum, dass Betriebsvermögen "überbegünstigt" ist.

 

Ein Grund sei, meint der BFH, dass die Steuerbefreiung unabhängig davon ist, ob der übertragene Betrieb wirklich durch Steuerzahlungen gefährdet ist - die Bonität des Beschenkten/Erben soll also offenbar in Zukunft eine Rolle spielen.

 

Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass mit guten Gestaltungen sehr viel nicht-betriebsnotwendiges Vermögen zusammen mit dem Betriebsvermögen übertragen werden kann (Stichwort: Cash GmbH und Verwaltungsvermögenstest!).

 

Fazit
Das Bundesverfassungsgericht wird wieder einmal neu zu entscheiden haben. Leider klingen die Argumente des Bundesfinanzhofs nicht wirklich schlecht, so dass anzunehmen ist, dass hier der Gesetzgeber erneut eingreifen und verschärfen muss.

 

Das bedeutet: Übertragungen von Betriebsvermögen möglichst schnell angehen, denn die Begünstigungen könnten kippen! Hinzu kommt, dass bereits aus allen politischen Lagern zu hören war, dass die Erbschaftsteuer überarbeitet werden müsse. Und von der linken Seite wird auch immer wieder das Thema "Vermögensteuer" auf den Tisch gebracht.

 

Vermutlich wird das Thema zwar im Wahlkampf genutzt, Änderungen sind aber erst nach der Wahl 2013 zu erwarten..

 

Weiteres Material
Vorlage-Beschluss des BFH vom 27.9.2012, II R 9/11 mit ausführlicher Begründung.


Anm.: Diesen Artikel und weitere Themen aus Steuern & Recht finden Sie auch in unserem Blog auf eSteuerPartner.de