Bald kein Erbschein mehr für die Bank notwendig?

In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm zugunsten der Erben entschieden. Die Bank kann danach nicht mehr verlangen, dass zwingend ein Erbschein vorgelegt wird. Das Urteil wird vom BGH geprüft.

Im Urteil vom 1.10.2012 hat das OLG Hamm zugunsten von Verbrauchern entschieden. Die Bank hatte in den AGB stehen, dass sie lediglich auf die Vorlage eines Erbscheins verzichten "kann", wenn eine beglaubigte Abschrift des (beim Notar errichteten) Testaments samt amtlicher Eröffnung vorgelegt wird.

 

Das OLG sah darin eine Benachteiligung eines Verbrauchers, weil (kurz gefasst) die Bank letztlich über die Form des Erb-Nachweises entscheidet. Der Bankkunde/Erbe kann nicht zwingend verlangen, dass die Bank (bei Vorlage eines Testaments) auf die Vorlage eines Erbscheins verzichtet.

 

Gegen das Urteil wurde Revision beim BGH eingelegt, so dass ein Endergebnis noch aussteht.

 

Viele Banken haben ähnliche Klauseln in ihren AGB stehen. Je nach finaler Entscheidung des BGH könnte daraus zumindest mehr Rechtssicherheit und eine (hoffentlich vereinfachende) Klarstellung im Bezug auf Banken und Rechte des Erben resultieren.

 

 

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