5 Tipps zum Vererben und Schenken

Es gibt viel zu beachten, wenn es ums richtige Erben und Vererben geht. Wir haben die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

1. Je früher desto besser  

Die gesetzlichen Regelungen im Erbrecht können ausreichen. Aber: in vielen Fällen müssen sie angepasst werden. Auch wenn es schwer fällt:

 

Gehen Sie möglichst frühzeitig das „was wäre wenn“ durch. Spätestens jedoch bei einer Heirat.

 

Noch wichtiger ist diese Überlegung für das Zusammenleben „ohne Trauschein“! Denn ein Ehegatte wird (wie auch der eingetragene Lebenspartner) bereits vom Gesetz mitbedacht, wenn der andere stirbt. Ein/e nichteheliche/r Lebensgefährte/in aber wird vom Gesetz behandelt wie jeder völlig fremde Dritte. Unabhängig davon, wie lange man bereits zusammen gelebt hat. Hier ist ein Testament besonders wichtig.

 

2. Testament – aber richtig!  

Ein handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament reicht bereits aus. Auch möglich, aber aufwändiger: notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag.

 

Wichtig: Testamente sollten beim Amtsgericht amtlich verwahrt oder hinterlegt werden! Ansonsten wird das Testament vielleicht zu spät oder nie gefunden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass missliebige Testamente „ganz zufällig“ verschwinden.

 

Einige Infos zum Testament schreiben hier

   

3. Pflichtteile beachten!  

Pflichtteilsansprüche entstehen, wenn Kinder, Enkel, Ehegatte oder Eltern des Verstorbenen nach dem Gesetz etwas erben würden, aber z.B. wegen eines Testaments letztlich doch nichts erhalten.

 

Dazu muss nicht wortwörtlich „enterbt“ werden. Es reicht aus, dass jemand anderes der „Alleinerbe“ wird.

 

Die Übergangenen haben dann Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, auszuzahlen in Geld. Probleme entstehen dann, wenn der Nachlass nur aus einem Grundstück besteht: oft ist ein Zwangsverkauf die Folge.

   

4. Vorsicht: Ehegatten  

Ehegatten dürfen ein sogenanntes gemeinsames Testament machen. Achtung: der überlebende Ehegatte ist rechtlich sehr oft an ein solches Testament gebunden und kann nicht mehr abweichen. Das muss nicht immer auch so gewollt sein – hier ist genaues Überlegen gefragt.

   

5. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer optimieren  

Einfach nutzbar sind die Freibeträge:

  • Erben Kinder von ihren Eltern, gibt es (pro Kind und pro Elternteil) erbschaftsteuerliche Freibeträge von 400.000 Euro.
  • Erben die Enkel von den Großeltern, haben sie einen Freibetrag von 200.000 Euro.
  • Zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern gibt es einen Freibetrag von 500.000 Euro.
  • Daneben gibt es noch sogenannte Versorgungsfreibeträge in unterschiedlicher Höhe.
  • Alle anderen Personen, also auch nichtehelich zusammenlebende Partner, haben grundsätzlich nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.

 

Daneben gibt es weitere erbschaft-/schenkungsteuerliche Begünstigungen, u.a. für

  • Eigengenutzte Familienheime (steuerfrei)
  • Zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen (10 % Begünstigung)
  • Betriebsvermögen (oft voll steuerfrei)
  • Hausrat (Freibeträge)
  • Kunstgegenstände (ggf. 60/85 % steuerfrei)
  • Grundbesitz (oft ergibt sich immer noch eine niedrigere Bewertung für steuerliche Zwecke)

Steuersätze in der Erbschaft-/Schenkungsteuer: meist zwischen 7 % und 30 %, aber auch bis zu 50 %, je nach Höhe des Ererbten und Grad der Verwandtschaft (Tabelle hier).

Tipp: Freibeträge und Begünstigungen sind auch bei Schenkungen nutzbar – und das alle 10 Jahre. Schenken statt erben bringt also Vorteile (sogenannte vorweggenommene Erbfolge).

 

Achtung: das ganz einfache "Berliner Testament" birgt eine Steuerfalle!

 

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Das können wir für Sie tun:  

  • Beratung & Vorentwurf eines Testaments "zum Abschreiben" oder für den Notartermin
  • Umfassende Beratung in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. allgemein zu Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • steuerliche Optimierung
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. bei Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
  • Pflichtteilsberatungen
  • Erbschaftsteuerliche Optimierung und Fertigung der Erbschaftsteuererklärungen

 

Wir sind Ihre ErbRechtsPartner

Seit mehreren Jahren sind wir u.a. in den Bereichen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisiert und beraten Sie umfassend. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Seite und arbeiten gegebenenfalls auch mit Fachanwälten und spezialisierten Rechtsanwälten anderer Rechtsgebiete zusammen.

 

Unser Ziel: Generationen verbinden – Steuern und Recht optimieren!

 

 

Haftungsausschluss

Die obigen Ausführungen stellen nur generelle, informative Anmerkungen zum Thema dar und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Für Fehler wird daher keine Haftung übernommen.