Trotz Scheidung die Ex-Schwiegereltern pflegen müssen?

Die Ehepartner trennen sich und lassen sich scheiden. Und ein aktuelles Gerichtsurteil verpflichtet die Ehefrau zur Pflege der Ex-Schwiegereltern. Sie muss außerdem die Beerdigung bezahlen. Wie kann

Der Fall

Als alles noch in Ordnung war, hatten die Schwiegereltern der Ehefrau und ihrem Mann ein Grundstück überschrieben. Dafür haben sich die Ehegatten - wie es öfter geschieht - vertraglich verpflichtet, die (Schwieger-)Eltern im Alter zu pflegen.

 

Später wurde die Ehe geschieden und ein Ehevertrag geschlossen, nach dem die Ehefrau Ihrem Ex-Mann das Grundstück abkaufte.

 

Der Fehler: es wurde nicht explizit geregelt, was mit der Pflegeverpflichtung geschehen sollte.

 

Der Gerichtsbeschluss

Das OLG Hamm hatte am 5.7.2013 über diesen Fall zu entscheiden und hat dies in einem Beschluss getan.

 

Überraschend: die Ehefrau wurde verpflichtet, sich an Beerdigungs- Grabpflege und Pflegekosten zur Hälfte zu beteiligen.

 

Das Gericht hat dabei ausgeführt, dass die Scheidung und der danach geschlossene Ehevertrag allein nicht ausreiche. Die einmal übernommene "Pflegepflicht" bestehe weiter fort, weil sie nicht aufgehoben worden sei.

Und das, obwohl die Ehefrau geltend gemacht hatte, ihr Verhältnis zum Schwiegervater sei "sehr negativ" gewesen.

 

Die Ehegatten hätten sich nach Ansicht des Gerichts ausdrücklich über diesen Punkt abstimmen müssen.

 

Fazit

Das Gericht hat zwar den Fall rechtlich durchaus nachvollziehbar geprüft. Was unserer Ansicht nach allerdings fehlt, ist eine Erörterung der Zumutbarkeit.

 

Kurz gefasst: War dieses Ergebnis tatsächlich "wirklicher Wille" und kann als Ergebnis einer Vertragsauslegung nach "Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte" angesehen werden (vgl. § 133 BGB und § 157 BGB - wie vom Gericht zitiert)?

 

Jeder möge sich hier gern eine eigene Bildung bilden...

 

 

Pressemitteilung des Gerichts