Das Bundesverfassungsgericht hat ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der ErbSt/SchenkSt signalisiert
Dem Vernehmen nach hat das Bundesverfassungsgericht in der Diskussion und in ersten Tendenzen geäußert, dass die Ansicht des Bundesfinanzhofs richtig sein könnte.
Unserer Meinung nach bedeutet dies, dass der Gesetzgeber in der finalen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Neuregelung aufgefordert wird.
Eine solche Neuregelung würde nach unserer Auffassung nicht nur die unmittelbaren Probleme lösen (sprich: den steuerfreien Übertrag von Betriebsvermögen kippen bzw. verschärfen). Der Gesetzgeber wird voraussichtlich auch an anderen Stellen die Gelegenheit nutzen und Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen neu überdenken.
Insbesondere im Immobilienbereich rechnen wir damit, dass die Immobilienbewertung erneut auf den Prüfstand gestellt wird. Dort zeigt die Praxis, dass Immobilien regelmäßig "zu günstig" bewertet werden, also faktisch Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sparen.
Verfahrenstechnisch ist damit zu rechnen, dass das BVerfG wie in den letzten Jahren das Erbschaft/Schenkungsteuergesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären wird.
Zugleich wird in diesen Fällen der
Gesetzgeber mit einer Frist (denkbar: 1.1.2016) zu einer Neuregelung aufgefordert.
Es wird also eine letzte Gnadenfrist
ausgesprochen.
Das bedeutet: solange der Gesetzgeber nicht
neu regelt, gilt das alte Recht fort und kann genutzt werden - danach wird es in vielen Bereichen enger!
Das endgültige Urteil wird für den Herbst
2014 erwartet.