Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Sachen Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer Verfahren 1 BvL 21/12 am 17.12.2014

Pressemitteilung vom 18.11.2014 terminiert die Urteilsverkündung in Sachen Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer für den 17.12.2014

Langerwartet: nach der mündlichen Verhandlung am 8.7.2014 haben nun die Richter endgültig im Verfahren "Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer" (1 BvL 21/12) entschieden. Das Urteil wird am Mittwoch, 17.12.2014 verkündet.

Wie der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen ist, startet der Verkündungstermin am 17.12.2014 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.


Es besteht die Möglichkeit, sich Plätze im Saal reservieren zu lassen (nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen).


Voraussichtlich wird das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber (wie in den Jahren zuvor) eine "Gnadenfrist" einräumen, z.B. bis 1.1.2016, in der eine verfassungskonforme Neuregelung ermöglicht wird. Informationen finden Sie dazu auch hier im Blogartikel zur mündlichen Verhandlung am 8.7.2014.

Vortragsveranstaltungen von wzk partner. zum Thema:

Wir berichten hier in unserem Info-Blog über die Auswirkungen des Urteils für die Vermögensnachfolge, insbesondere zur Strukturierung von Steuern.

 

Bitte beachten Sie auch unsere Vortragsveranstaltungen "Testament und Erbschaftsteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Gestaltungen und Empfehlungen", die wir am 15.1. und 29.1.2015 bei uns im Haus als kostenfreie Informationsveranstaltungen jeweils von 18:30 bis 20:30 Uhr anbieten (Details folgen in Kürze).

 

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen telefonisch oder über unser Kontaktformular (Ansprechpartner: RA/StB Harald Zankl).


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