Aus der Praxis: Erbschaftsteuererklärung mit Verwaltungs-Betriebsvermögen

Wir waren beauftragt, für einen Mandanten mit einem ehemals produzierenden Gewerbebetrieb aus Vorkriegszeiten (aktuell nur noch als vermögensverwaltende Gesellschaft) eine Erbschaftsteuererklärung zu fertigen. Die vielumstrittenen Betriebsvermögensbefreiungen waren leider nicht anwendbar. Die Erklärung hat jedoch das Know-How des Teams dennoch gefordert, um in den Bewertungsfragen den Mandanten optimal zu beraten und wegen baulicher Besonderheiten geringere Werte für die Erbschaftsteuer zu erzielen. Daneben ein komplexer Fall mit mehreren Grundstücken.

"Aus der Praxis": hier lassen wir musterhaft ins Nähkästchen blicken, welche Fragestellungen uns bewegen. Natürlich sind alle dargestellten Fälle anonymisiert.Hier geht es zu allen veröffentlichten Artikeln des Info-Blogs "Erbrecht-Erbschaftsteuer-Vermögensnachfolge".