Aus der Praxis: Apothekennachfolge mit Gesellschaftsgründung

Ein besonderer Fall in der Apothekennachfolge: wir waren beauftragt, die beiden Apotheken der Eltern an die Kinder zu übertragen. Beide Kinder waren als Apotheker zugelassen - die Frage war, welche Apotheke an welches Kind geben?

In der Ausgangslage waren zwei Apotheken vorhanden (eine der Mutter, eine des Vaters). Beide Kinder waren Apotheker und es stellte sich die Frage, wer welche Apotheke bekommen sollte. Von der geschäftlichen Lage betrachtet, unterschieden sich die Apotheken vor allem wegen der Zukunftsaussichten. Daneben wollte die Familie Einkaufskonditionen bündeln und auch die Gelegenheit nutzen, "größer" am Markt zu sein.

 

Lösung: nach längerer Überlegung entschieden wir uns zusammen mit der Familie, eine OHG zu gründen und beide Apotheken dort einzubringen. An der OHG halten nun die Eltern einen geringeren Anteil, die Kinder einen größeren (20:80), um zugleich abzubilden, dass die Eltern (im "Rentenalter") ihre Arbeitsbelastung reduzieren wollen.

 

Rechtstechnisch gab es einige Klippen zu umschiffen: in der einen Apotheke war ein altes Betriebsgundstück vorhanden, das verkauft werden sollte. Dieses war vorab noch zu entnehmen - nach der neueren Rechtsprechung schadet dies der (ertragsteuerneutralen) Einbringung in die OHG nicht. In der anderen Apotheke wurde durch uns festgestellt, dass notwendiges Betriebsvermögen (Grundstücke) bislang nicht bilanziert wurde. Zwar war es verführerisch, so weiterzubilanzieren (und eventuell die Grundstücke als Privatvermögen zu behandeln). Da auch hier eine steuerneutrale Einbringung das Ziel war, wurde das Betriebsvermögen letztlich doch bilanziert und korrekt mit eingebracht.

 

Formal vergingen nach dem Notartermin noch 1,5 Jahre, bis die Schenkungsteuer mit Grundbesitzbewertungen beim Finanzamt abgewickelt war - letztlich eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge!

 

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