Das Familienheim genießt im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine wichtige Steuerbefreiung. Doch was passiert, wenn die Immobilie nicht direkt übertragen wird, sondern in eine Gesellschaft (GbR) eingelegt wird?
Mit dieser Frage musste sich der Bundesfinanzhof beschäftigen.
Übertragung auf eine GbR
Im entschiedenen Fall wurde ein Familienheim in eine GbR eingebracht, an der beide Ehegatten beteiligt waren.
Die zentrale Frage war:
Bleibt die Steuerbefreiung für das Familienheim erhalten, obwohl das Eigentum nun einer Gesellschaft gehört?
Entscheidung des BFH
Der BFH stellte klar:
Auch Gesamthandseigentum einer Personengesellschaft kann ein begünstigtes Familienheim sein, wenn
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die Ehegatten die Gesellschaft gemeinsam halten
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die Immobilie weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Damit bestätigte das Gericht, dass eine Übertragung auf eine Familiengesellschaft nicht automatisch zum Verlust der Steuerbefreiung führt.
Bedeutung für Nachfolgegestaltungen
Familiengesellschaften werden häufig genutzt, um:
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Immobilienvermögen zu bündeln
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Vermögen langfristig zu strukturieren
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spätere Erbfälle zu erleichtern.
Das Urteil zeigt, dass solche Gestaltungen auch mit steuerlichen Begünstigungen vereinbar sein können.
Trotzdem sollte jede Struktur sorgfältig geplant werden, da kleine Details über die Steuerbefreiung entscheiden können.
BFH-Urteil: 04.06.2025 – II R 18/23
