Das Finanzamt wird von mehreren Seiten bereits über Erbfälle informiert. So sind z.B. Banken verpflichtet, Kontostände an das Finanzamt im Todesfall zu melden. Auch der Todesfall als solcher wird
dem Finanzamt per Sterbeliste bekannt. Nicht zuletzt erhalten die Finanzämter Abdrucke von notariellen Urkunden.
Oft wird sich das Finanzamt dann von sich aus bereits einige Monate nach einem Todesfall mit einer Anfrage melden oder gleich Erbschaftsteuererklärungen einfordern.
Rein formal ist aber der Erwerber in einem Erb-/Schenkfall (bzw. der Schenker) zu einer Anzeige an das Finanzamt verpflichtet, wenn der Erwerb nicht aufgrund einer Notarurkunde erfolgt ist.
Hier gibt es mehr Informationen zur Anzeigepflicht und zum dafür zuständigen Finanzamt.
Unsere Leistung im Fokus: Erbschaftsteuererklärung.
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Die obigen Ausführungen stellen nur generelle, informative Anmerkungen zum Thema dar und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Für Fehler wird daher keine Haftung übernommen.
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